Anordnung aus einem bildgebenden Spektrographen und einer intensifizierten Kamera zur Erfassung von Spektren mit einer Zeitauflösung von ≤ 2 ns.
Der Spektrograf muss ein motorisierter Czerny-Turner-Spektrograf mit einem Eingang und zwei Ausgängen sein, über mindestens 4 Gitter verfügen und für einen Wellenlängenbereich von mindestens 200 nm bis in den NIR-Bereich ausgelegt sein.
Die ICCD-Kamera muss über einen Sensor mit einer Breite von mindestens 1200 aktiven Pixeln und einer Höhe von mindestens 500 aktiven Pixeln sowie eine Fotokathode für den Bereich von 200–800 nm mit einer Quanteneffizienz (QE) von maximal über 15 % im Maximalbereich aufweisen.
Sowohl die ICCD-Kamera als auch der Spektrograf müssen unabhängig voneinander einsetzbar sein, aber auch direkt kompatibel sein (die ICCD-Kamera muss an einen der Ausgänge des Spektrografen angeschlossen werden können), um zeitaufgelöste Spektroskopie durchführen zu können.
Sowohl die ICCD-Kamera als auch der Spektrograf müssen mit derselben mitgelieferten Software bedienbar sein.